Dies ist die HTML-Version der Datei http://www.hamburger-sportjugend.de/fileadmin/filemounts/hsj/materialien/3.5-Formular.doc.
Google erzeugt beim Web-Durchgang automatische HTML-Versionen von Dokumenten.

Kids in die Clubs

Zwischen der

Hamburger Sportjugend

und 

(grau hinterlegte und umrahmte Felder bitte ausfüllen) 

Verein:   Vereinskennziffer:  
       
Mailadresse:   Tel.:  
       
Anschrift Str.:   Anschrift PLZ/Ort:  
       
Name verantwortliche/r Vereinsvertreter/in:  
       
Mailadresse:   Tel.:  
       
Anschrift Str.:   Anschrift PLZ/Ort:  
 

wird folgende Rahmenvereinbarung geschlossen: 

  1. Der Verein beteiligt sich an der Aktion „Kids in die Clubs“. Ziel der Aktion „Kids in die Clubs“ ist es, insbesondere Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren aus einkommensschwachen Familien die Mitgliedschaft in einem Verein zu ermöglichen. Geförderte Mitgliedschaften in mehreren Vereinen sind somit ausgeschlossen. Es gilt der bei der Sportjugend zuerst eingereichte Einzelnachweis.
  2. Mit Abschluss dieser Rahmenvereinbarung erkennt der Verein die folgenden Regelungen sowie die im Zuwendungsbescheid genannten Bedingungen für die Förderung an. Er verpflichtet sich insbesondere zur zweckgebundenen Verwendung der Mittel und zum Ausweis dieser Förderung in seiner Jahresrechnung.
  3. Während der Gültigkeit dieser Rahmenvereinbarung ist der Verein berechtigt, eine Förderung der von Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien genutzten Vereinsangebote zu beantragen. Sofern diese Kinder und Jugendliche beitragsfrei an mindestens 50 % aller Vereinsangebote für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren teilnehmen können, kann der Verein eine pauschale Förderung von 10 € pro Monat pro Teilnehmer/Teilnehmerin erhalten.
  4. Die Förderung setzt eine individuelle Einkommensprüfung des/der einzelnen Teilnehmers/Teilnehmerin voraus, die analog zu den Bestimmungen für die Förderung der Teilnahme von Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien an Ferienfreizeiten aus dem Landesförderplan Jugend und Familie erfolgt.
  5. Der Verein verpflichtet sich, mit Ausnahme einer einmaligen Aufnahmegebühr von maximal 20 € keine weiteren Beiträge, Gebühren oder Umlagen für die Teilnahme dieser Kinder und Jugendlichen am Vereinsangebot zu verlangen. Ausgenommen hierfür sind individuelle Kosten für Sportgeräte und Sportkleidung, die üblicherweise vom/von der einzelnen Sportler/Sportlerin übernommen werden.
  6. Die Förderung erfolgt kalenderjährlich. Der Verein verpflichtet sich, in seinem Verwendungsnachweis der Förderung ausschließlich Kinder und Jugendliche aufzuführen, die während des Zuwendungszeitraumes aktiv am Vereinsangebot teilgenommen haben.
  7. Der Verein verpflichtet sich, bei etwaigen Veröffentlichungen folgenden Hinweis aufzunehmen: „Kids in die Clubs ist eine Aktion der Hamburger Sportjugend, die vom Hamburger Abendblatt/Kinder helfen Kinder e.V. und der Freien und Hansestadt Hamburg gefördert wird.“
  8. Der Verein verpflichtet sich,Kindern/Jugendlichen, die über „Kids in die Clubs“ gefördert werden, eine Kündigungsfrist der Vereins-Mitgliedschaft jeweils zum Quartalsende zu ermöglichen.
 

Bitte umseitige Abfrage der Sportarten und des Einzugsbereiches ebenfalls ausfüllen! 

Hamburg, den:  
 
 
 
       
Unterschrift

Vereinsvorsitzende/r

  Unterschrift

Vereinsjugendwart/in

  Unterschrift

Sportjugend

 

Infodaten zur Veröffentlichung 

angebotene Sportarten:   Einzugsbereich (Stadtteile) des Vereins: