Kids in die Clubs
Zwischen der
Hamburger Sportjugend
und
(grau hinterlegte und
umrahmte Felder bitte ausfüllen)
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verantwortliche/r Vereinsvertreter/in: |
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Anschrift PLZ/Ort: |
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wird folgende Rahmenvereinbarung geschlossen:
- Der Verein beteiligt sich
an der Aktion „Kids in die Clubs“. Ziel der Aktion „Kids in die
Clubs“ ist es, insbesondere Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren
aus einkommensschwachen Familien die Mitgliedschaft in einem
Verein zu ermöglichen. Geförderte Mitgliedschaften in mehreren Vereinen
sind somit ausgeschlossen. Es gilt der bei der Sportjugend zuerst eingereichte
Einzelnachweis.
- Mit Abschluss dieser Rahmenvereinbarung
erkennt der Verein die folgenden Regelungen sowie die im Zuwendungsbescheid
genannten Bedingungen für die Förderung an. Er verpflichtet sich insbesondere
zur zweckgebundenen Verwendung der Mittel und zum Ausweis dieser Förderung
in seiner Jahresrechnung.
- Während der Gültigkeit dieser
Rahmenvereinbarung ist der Verein berechtigt, eine Förderung der von
Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien genutzten
Vereinsangebote zu beantragen. Sofern diese Kinder und Jugendliche beitragsfrei
an mindestens 50 % aller Vereinsangebote für Kinder und Jugendliche
unter 18 Jahren teilnehmen können, kann der Verein eine pauschale Förderung
von 10 € pro Monat pro Teilnehmer/Teilnehmerin erhalten.
- Die Förderung setzt eine
individuelle Einkommensprüfung des/der einzelnen Teilnehmers/Teilnehmerin
voraus, die analog zu den Bestimmungen für die Förderung der Teilnahme
von Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien an Ferienfreizeiten
aus dem Landesförderplan Jugend und Familie erfolgt.
- Der Verein verpflichtet sich,
mit Ausnahme einer einmaligen Aufnahmegebühr von maximal 20 € keine
weiteren Beiträge, Gebühren oder Umlagen für die Teilnahme dieser
Kinder und Jugendlichen am Vereinsangebot zu verlangen. Ausgenommen
hierfür sind individuelle Kosten für Sportgeräte und Sportkleidung,
die üblicherweise vom/von der einzelnen Sportler/Sportlerin übernommen
werden.
- Die Förderung erfolgt kalenderjährlich.
Der Verein verpflichtet sich, in seinem Verwendungsnachweis der Förderung
ausschließlich Kinder und Jugendliche aufzuführen, die während des
Zuwendungszeitraumes aktiv am Vereinsangebot teilgenommen haben.
- Der Verein verpflichtet sich,
bei etwaigen Veröffentlichungen folgenden Hinweis aufzunehmen: „Kids
in die Clubs ist eine Aktion der Hamburger Sportjugend, die vom Hamburger
Abendblatt/Kinder helfen Kinder e.V. und der Freien und Hansestadt Hamburg
gefördert wird.“
- Der Verein verpflichtet sich,Kindern/Jugendlichen,
die über „Kids in die Clubs“ gefördert werden, eine Kündigungsfrist
der Vereins-Mitgliedschaft jeweils zum Quartalsende zu ermöglichen.
Bitte umseitige Abfrage
der Sportarten und des Einzugsbereiches ebenfalls ausfüllen!
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| Unterschrift
Vereinsvorsitzende/r |
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Unterschrift
Vereinsjugendwart/in |
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Unterschrift
Sportjugend |
Infodaten zur Veröffentlichung
| angebotene
Sportarten: |
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Einzugsbereich (Stadtteile)
des Vereins: |
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